Anmeldung
Die Kindergarteneinschreibung für das Kindergartenjahr 2021/2022 findet im Frühjahr statt. Eine persönliche Einladung folgt!
Das Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz
Da wir dieses Jahr nur eine begrenzte Anzahl von freien Kindergartenplätzen haben, wird die Aufnahme von Kindern im Kindergarten laut Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetz wie folgt geregelt: 3. Abschnitt Besuch von Kinderbetreuungseinrichtungen §22 Aufnahme, Widerruf der Aufnahme (4) Können nach Maßgabe des Abs. 3 lit.a nicht alle für den Besuch der Kinderbetreuungseinrichtung angemeldeten Kinder aufgenommen werden, so sind der Reihe nach aufzunehmen: a) besuchspflichtige Kinder (§26) mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung, b) Kinder, die die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besuchen, c) Kinder mit Hauptwohnsitz in der Standortgemeinde der Kinderbetreuungseinrichtung, d) Kinder, deren Eltern berufstätig sind, e) Kinder, deren Eltern nachweislich arbeitssuchend sind oder sich in Ausbildung befinden, f) Kinder, die nach ihrem Alter dem Schuleintritt am nächsten stehen, g) Kinder, deren Geschwisterkind die Kinderbetreuungseinrichtung bereits besucht. |
Das letzte Kindergartenjahr (Vorschuljahr) ist gesetzlich für alle Kinder verpflichtend. Hier können Sie den Anmeldebogen für das Kindergartenjahr 2020/2021 downloaden: ![]()
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